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   VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21.A   

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https://dejure.org/2023,42860
VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21.A (https://dejure.org/2023,42860)
VG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2023 - 2 K 1600/21.A (https://dejure.org/2023,42860)
VG Dresden, Entscheidung vom 23. August 2023 - 2 K 1600/21.A (https://dejure.org/2023,42860)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4; AsylG, § 72 Abs 1; AsylG, § 73 Abs 2; AsylG, § 73 Abs 2b; AsylG, § 73a; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; EURL 95/2011, Art 16
    Eritrea: Widerruf des subsidiären Schutzes einer (lt. Sachstand) eritreischen Staatsangehörigen und ihres in Deutschland geboren minderjährigen Sohnes rechtswidrig; keine Rechtsgrundlage für Begründung des Widerrufs mit Wegfall einer beachtlichen Gefahr eines Einzugs zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20

    Rückkehr von erwachsenen Eritreern

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Derartige Anhaltspunkte könnten nach dieser Ansicht gegeben sein, wenn die Einberufung von schwangeren oder verheirateten Frauen ansteht, aber auch von Müttern, die Kleinkinder zu versorgen haben (etwa: OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A - OVG Münster, Beschl. v. 2 1 . September 2020 - 19 A 1857/19.A - Rn. 66; juris).

    "Im Rahmen der Würdigung der für das Abschiebungsverbot heranzuziehenden Umstände war eine etwaige Unterstützung der Klägerinnen durch ein Hilfsprogramm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany - REAG - bzw. Government Assisted Repatriation Programme - GARP), das etwa das OVG Hamburg in seinem Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris, noch als wesentlich für die Verneinung des Abschiebungsverbotes angeführt hat, nicht zu betrachten.

  • VG Trier, 28.09.2021 - 9 K 2214/20

    Eritrea: Widerruf des subsidiären Schutzes für Frau aus Eritrea rechtmäßig;

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auszugehen bzw. diese zumutbar sei (so etwa: VG Minden, Urt. v. 14. März 2022 - 10 K 1422/20.A - VG Stuttgart, Urt. v. 26. Januar 2022 - A 12 K 6773/19 - VG Trier, Urt. v. 28. September 2021 - 9 K 2214/20.TR - VG Bremen, Urt. v. 30. November 2021 - 7 K 83/20 - VG Bayreuth, Urt. v. 26. November 2021 - B 7 K 21.30598-; VG Gießen, Urt. v. 11. Februar 2022 - 6 K 1206/19.GI.A - VG Kassel, Urt. v. 10. März 2021 - 1 K 2645/19.KS.A - a. A.: VG Münster, Urt. v. 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A - VG Magdeburg, Urt. v. 22. Mai 2019 - 8 A 218/19 - juris).

    Ob in diesem Fall auf möglicherweise vorliegende mehrheitlich identische Arbeits- und Lebensbedingungen von Personen im zivilen Teil des Nationaldienstes wie für Personen außerhalb des Nationaldienstes verwiesen werden kann, (so etwa VG Trier, Urt. v. 28. September 2021 - 9 K 2214/20.TR -, juris), obgleich für die Annahme des Schutzes auf unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen und nicht darauf abzustellen ist, ob auch 18.

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Unter Hinweis auf die unionsrechtlichen Vorgaben hat darüber hinaus der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation des Minderjährigen vorzunehmen ist, dabei das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigt werden muss (EuGH, Urt. v. 14. Januar 2021 C-441/19 -, juris).
  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Unter Verweis auf diese beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hat das Bundesverwaltungsgericht diesem in einem Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorgelegt, ob Art. 5 Halbsatz 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG dahin auszulegen ist, dass es der Rechtmäßigkeit einer Rückkehrentscheidung ausnahmslos entgegensteht, wenn aus rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit kein Elternteil rückgeführt werden kann und damit auch dem Minderjährigen das Verlassen des Mitgliedstaates wegen seiner schutzwürdigen familiären Bindungen nicht zugemutet werden kann, oder es genügt, dass das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen auf der Grundlage nationaler Vorschriften nach Erlass der Rückkehrentscheidung durch eine Aussetzung der Abschiebung zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Ergänzt hat der Gerichtshof, dass die Mitgliedsstaaten vor Erlass einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes auch dann gebührend zu berücksichtigen haben, wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um den Minderjährigen, sondern um dessen Elternteil - dort Vater - handelt (EuGH, Urt. v. 11. März 2021 - C-112/20 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Es sei aber angemerkt: Bereits im Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - hat das Bundesverwaltungsgericht unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, dass bei einer familiären Lebensgemeinschaft für jedes Familienmitglied gesondert zu prüfen ist, ob ein nationales Abschiebungsverbot vorliegt, für die Prognose der bei einer Rückkehr drohenden Gefahren bei realitätsnaher Betrachtung der Rückkehrsituation im Regelfall davon auszugehen ist, dass eine im Bundesgebiet in familiärer Gemeinschaft lebende Kernfamilie im Familienverband in ihr Herkunftsland zurückkehrt, von einer gemeinsamen Rückkehr im Familienverband für die Rückkehrprognose im Regelfall auch dann auszugehen ist, wenn 19.
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Wenn auch der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich der Voraussetzungen für die Schutzzuerkennung ebenso beim Erlöschen des Schutzes zu prüfen ist, waren somit zuvor schon Feststellungen erforderlich hinsichtlich der Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit und nicht nur vorübergehenden Veränderungen der Umstände, aufgrund dessen ursprünglich der Schutz zuerkannt worden war (BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - Urt. v. 22. November 2011 - 10 C 29.10 - Urt. v. 1. März 2012 - 10 C 7.11-; Beschl. v. 17. September 2019 - 1 B 43.19-; zit. jew. n. juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Wenn auch der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich der Voraussetzungen für die Schutzzuerkennung ebenso beim Erlöschen des Schutzes zu prüfen ist, waren somit zuvor schon Feststellungen erforderlich hinsichtlich der Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit und nicht nur vorübergehenden Veränderungen der Umstände, aufgrund dessen ursprünglich der Schutz zuerkannt worden war (BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - Urt. v. 22. November 2011 - 10 C 29.10 - Urt. v. 1. März 2012 - 10 C 7.11-; Beschl. v. 17. September 2019 - 1 B 43.19-; zit. jew. n. juris).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Wenn auch der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich der Voraussetzungen für die Schutzzuerkennung ebenso beim Erlöschen des Schutzes zu prüfen ist, waren somit zuvor schon Feststellungen erforderlich hinsichtlich der Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit und nicht nur vorübergehenden Veränderungen der Umstände, aufgrund dessen ursprünglich der Schutz zuerkannt worden war (BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - Urt. v. 22. November 2011 - 10 C 29.10 - Urt. v. 1. März 2012 - 10 C 7.11-; Beschl. v. 17. September 2019 - 1 B 43.19-; zit. jew. n. juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A 1857/19
    Auszug aus VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21
    Derartige Anhaltspunkte könnten nach dieser Ansicht gegeben sein, wenn die Einberufung von schwangeren oder verheirateten Frauen ansteht, aber auch von Müttern, die Kleinkinder zu versorgen haben (etwa: OVG Hamburg, Urt. v. 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A - OVG Münster, Beschl. v. 2 1 . September 2020 - 19 A 1857/19.A - Rn. 66; juris).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

  • VG Münster, 10.09.2019 - 11 K 5924/16
  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 178/21

    Eritrea ; subsidiärer Schutz; Nationaldienst

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 6 A 100/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Eritrea; Wehrdienstentziehung

  • VG Minden, 14.03.2022 - 10 K 1422/20

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Frau aus Äthiopien mit vorgetragener

  • VG Gießen, 11.02.2022 - 6 K 1206/19

    Eritrea: Unglaubhafter Vortrag; keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 6 A 923/20

    Eritrea: Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • VG Kassel, 10.03.2021 - 1 K 2645/19

    Eritrea: Keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung oder drohender ernsthafter

  • VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598

    Eritrea: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft durch Mutterschaft rechtmäßig;

  • VG Magdeburg, 22.05.2019 - 8 A 218/19

    Einziehung zum Nationaldienst in Eritrea als ernsthafter Schaden; Einziehung von

  • VG Stuttgart, 26.01.2022 - A 12 K 6773/19

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder ernsthafter Schaden

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